GAV Solothurn

Der SBK lohnt sich!

Alle dem GAV Solothurn unterstellten Arbeitnehmenden bezahlen einen monatlichen Solidaritätsbeitrag.
Der vom Lohn abgezogene Solidaritätsbeitrag wird den SBK Mitgliedern auf Antrag zurückerstattet.
Die Angaben des Arbeitnehmenden im Rückerstattungsantrag müssen vom Arbeitgeber bestätigt werden.

Senden Sie den Rückerstattungsantrag an SBK AG/SO, Laurenzenvorstadt 129, 5000 Aarau, und wir werden Ihnen den Betrag vergüten.

Damit verringert sich der SBK-Mitgliederbeitrag um ganze 60 Franken, und trotzdem können Sie von all unseren Dienstleistungen profitieren. Da lohnt es sich Mitglied zu sein!

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